Anbieterkennzeichnung

Impressum

Angaben gemäß § 5 ECG, § 14 UGB/GewO, § 24 und § 25 MedienG sowie allgemeine Anbieterinformationen zu SmartEat360.

Medieninhaber und Betreiber

SmartEat360 / SmartSoft360
Enver Yilmaz
Arena am Waldfeld 26a
8753 Fohnsdorf
Österreich

Unternehmensangaben

UID-Nummer
ATU78442767
Gewerbebehörde
Bezirkshauptmannschaft Murtal
Gewerbe
Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik
Mitgliedschaft
Wirtschaftskammer Österreich, soweit gesetzlich anwendbar

Plattform und Leistungsbereich

SmartEat360 ist ein Online-Bestellsystem für Gastronomiebetriebe mit digitalen Bestellseiten, Speisekarten, Zahlungsanbindung, Dashboard, Kundenfunktionen und optionalen Zusatzmodulen.

Offenlegung nach MedienG

Medieninhaber: Enver Yilmaz, SmartEat360 / SmartSoft360, Arena am Waldfeld 26a, 8753 Fohnsdorf, Österreich.

Unternehmensgegenstand: Entwicklung, Bereitstellung und Betreuung digitaler Softwarelösungen, insbesondere Online-Bestellsysteme und digitale Verwaltungs- und Marketinglösungen für Unternehmen.

Blattlinie: Diese Website informiert über SmartEat360, digitale Bestellsysteme, Direktbestellungen, Gastronomie-Software, Partnerbetriebe, Funktionen, Preise und Kontaktmöglichkeiten.

Haftung und Links

Die Inhalte dieser Website wurden sorgfältig erstellt. Trotz sorgfältiger Prüfung kann keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität übernommen werden. Externe Links führen zu Inhalten Dritter, auf die wir keinen Einfluss haben. Für Inhalte verlinkter Seiten ist der jeweilige Anbieter verantwortlich.

Urheberrecht

Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Softwarebestandteile und sonstige Inhalte dieser Website sind urheberrechtlich geschützt, sofern nicht anders angegeben. Eine Verwendung außerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen bedarf einer vorherigen Zustimmung.

Online-Streitbeilegung

Verbraucher können sich an die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung wenden: ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Pflicht besteht.

Stand: 26. Juni 2026